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Anton Spindler
Drosselweg 6
86456 Gablingen


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Hundegutachten

Zweck eines Gutachtens

Ziel eines Gutachten ist, für sogenannten Listenhunden das nötige "Negativzeugnis" und "Halterngehmigung" erhalten. Diese dienen zur Vorlage bei gerichtlichen und außergerichtlichen Außereinandersetzungen.

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Ablauf des Gutachten und der Überprüfung

1. Terminvereinbarung

  • bei Haltungsort

2. Gemeinsame Bearbeitung des vorgegebenen Fragenkataloges

  • bezüglich der Haltung
  • und des Hundes

3. Unterlagen zur Überprüfung (soweit vorhanden)

  • Impfpass
  • Abstammungsnachweis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Identifizierung des Hundes (Mikrochip / Tätowierung)

4. Praktische Überprüfung u.a.

  • im Wohnumfeld
  • in bekannter und unbekannter Umgebung
  • Umweltverhalten (Schwerpunkt) u.a. gegenüber Personen, Tieren, Verkehrsteilnehmern
  • Gehorsam des Hundes z.B. Sitz, Platz, Herkommen (angeleint / unangeleint)

5. Gutachten

  • im Anschluss werden die
  • Halterbefragung und
  • die praktische Überprüfung zusammengefasst