Hundegutachten
Zweck eines Gutachtens
Ziel eines Gutachten ist, für sogenannten Listenhunden das nötige "Negativzeugnis" und "Halterngehmigung" erhalten. Diese dienen zur Vorlage bei gerichtlichen und außergerichtlichen Außereinandersetzungen.
Ablauf des Gutachten und der Überprüfung
1. Terminvereinbarung
- bei Haltungsort
2. Gemeinsame Bearbeitung des vorgegebenen Fragenkataloges
- bezüglich der Haltung
- und des Hundes
3. Unterlagen zur Überprüfung (soweit vorhanden)
- Impfpass
- Abstammungsnachweis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Identifizierung des Hundes (Mikrochip / Tätowierung)
4. Praktische Überprüfung u.a.
- im Wohnumfeld
- in bekannter und unbekannter Umgebung
- Umweltverhalten (Schwerpunkt) u.a. gegenüber Personen, Tieren, Verkehrsteilnehmern
- Gehorsam des Hundes z.B. Sitz, Platz, Herkommen (angeleint / unangeleint)
5. Gutachten
- im Anschluss werden die
- Halterbefragung und
- die praktische Überprüfung zusammengefasst